ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR ONLINE-VERKÄUFE VON PAUSCHALREISEN UND ANDEREN TOURISTISCHEN DIENSTLEISTUNGEN DURCH DAS APT

Die Allgemeinen Vertragsbedingungen, die in diesem Abschnitt der Website enthalten sind, regeln die Verträge, die der Nutzer mit der Azienda per il Turismo Trento (APT) über die oben genannte Plattform, die auf der Website www.trento.info für die technische Verwaltung der Buchungen von touristischen Paketen und anderen touristischen Dienstleistungen, die von der APT angeboten werden.      

 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können vom Nutzer/Kunden ausgedruckt oder abgeheftet werden.

 

GEMEINSAME BESTIMMUNGEN

Artikel 1 - AUSZÜGE DES DIENSTLEISTERS UND DES STANDORTVERWALTERS
1.1
Die von diesen Allgemeinen Bedingungen erfassten Dienstleistungen werden von der Gesellschaft Azienda per il Turismo Trento Soc. cons. a r.l. (APT) mit Sitz in Trento (TN), Via Torre Verde, 7 P.IVA 01850080225, PEC office@pec.trento.info, Telefon 0461 216000 - Fax 0461 216016 angeboten und zum Verkauf angeboten.

Artikel 2 - BEGRIFFSBESTIMMUNGEN
2.1 Für die Zwecke dieses Vertrages 
a) "Nutzer": jeder, der auf die Plattform zugreift, auch um Buchungsverträge abzuschließen oder Buchungsanfragen für touristische Pakete oder Dienstleistungen im Gebiet der APT zu senden.
b) "Verbraucher": eine natürliche Person, die die Plattform für Zwecke nutzt, die nicht ihrer gewerblichen, geschäftlichen, handwerklichen oder beruflichen Tätigkeit zuzurechnen sind.
c) "Reisender": die Person, die den Vertrag abschließt und im Rahmen des Vertrages zur Reise berechtigt ist.
d) "Gewerbetreibender" jede natürliche oder juristische Person des öffentlichen oder privaten Rechts, die im Rahmen ihrer gewerblichen, industriellen, handwerklichen oder beruflichen Tätigkeit, auch über eine andere Person, die in ihrem Namen oder für ihre Rechnung handelt, als Veranstalter, Verkäufer, Gewerbetreibender, Vermittler von damit zusammenhängenden touristischen Dienstleistungen oder Erbringer von touristischen Dienstleistungen im Sinne der geltenden Rechtsvorschriften auftritt, die in diesem Vertrag genannt werden.
(e) "Veranstalter": ein Gewerbetreibender, der Pauschalreisen zusammenstellt und diese direkt oder über einen anderen Gewerbetreibenden oder gemeinsam mit diesem verkauft oder zum Verkauf anbietet.
f) "touristische Dienstleistung": 1) die Beförderung von Personen; 2) die Unterbringung, die nicht integraler Bestandteil der Personenbeförderung ist und nicht zu Wohnzwecken oder für langfristige Sprachkurse bestimmt ist; 3) die Vermietung von Autos, anderen Kraftfahrzeugen im Sinne des Dekrets des Ministers für Infrastruktur und Verkehr vom 28. April 2008, veröffentlicht im Amtsblatt der Italienischen Republik Nr. 162 vom 12. Juli 2008, oder von Motorrädern, für die ein Führerschein der Klasse A erforderlich ist, gemäß der Gesetzesverordnung Nr. 2 vom 16. Januar 2013; 4) jede andere touristische Dienstleistung, die nicht integraler Bestandteil einer der in den Nummern 1), 2) oder 3) genannten touristischen Dienstleistungen ist und bei der es sich nicht um eine Finanz- oder Versicherungsdienstleistung handelt. 
(g) "zusätzliche touristische Dienstleistung" ist Nebenleistungen, wie z. B. die Beförderung von Gepäck im Rahmen der Personenbeförderung, die Benutzung gebührenpflichtiger Parkplätze auf Bahnhöfen oder Flughäfen, die Beförderung von Reisenden über kurze Strecken bei Besichtigungsfahrten oder der Transfer zwischen einem Beherbergungsbetrieb und einem Bahnhof mit anderen Mitteln, die Veranstaltung von Unterhaltungs- oder Sportaktivitäten die Bereitstellung von Mahlzeiten, Getränken und Reinigung im Rahmen des Beherbergungsbetriebs; die Benutzung von Fahrrädern, Skiern und anderen Einrichtungen des Beherbergungsbetriebs oder der Zugang zu Einrichtungen vor Ort wie Schwimmbädern, Stränden, Fitnessstudios, Saunen, Wellness- oder Spa-Zentren, auch für Hotelgäste; sonstige Zusatzleistungen, die ebenfalls ortsüblich sind.
h) "Pauschalreise": die Kombination von mindestens zwei verschiedenen Arten von touristischen Dienstleistungen für die Zwecke derselben Reise oder desselben Urlaubs, wenn mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist

  1. diese Leistungen von einem einzigen Gewerbetreibenden kombiniert werden, auch auf Wunsch des Reisenden oder nach dessen Wahl, bevor ein einziger Vertrag über alle Leistungen geschlossen wird
  2. diese Leistungen, auch wenn sie im Rahmen getrennter Verträge mit einzelnen Anbietern touristischer Leistungen geschlossen wurden, sind:
  • 2.1) an einer einzigen Verkaufsstelle erworben und ausgewählt werden, bevor der Reisende der Zahlung zustimmt;
  • 2.2) zu einem Pauschalpreis oder einem Gesamtpreis angeboten, verkauft oder in Rechnung gestellt werden
  • 2.3) unter der Bezeichnung "Pauschalreise" oder einer ähnlichen Bezeichnung beworben oder verkauft werden;
  • 2.(4) nach Abschluss eines Vertrages kombiniert werden, bei dem der Unternehmer dem Reisenden die Möglichkeit gibt, aus einer Auswahl verschiedener Arten von touristischen Leistungen zu wählen, oder von verschiedenen Unternehmern über miteinander verbundene Online-Buchungsverfahren erworben werden, wobei der Name des Reisenden, die Zahlungsangaben und die E-Mail-Adresse von dem Unternehmer, mit dem der erste Vertrag geschlossen wird, an einen oder mehrere andere Unternehmer übermittelt werden und der Vertrag mit dem oder den letztgenannten Unternehmern spätestens 24 Stunden nach der Bestätigung der Buchung der ersten touristischen Leistung geschlossen wird.

i) "verbundene touristische Dienstleistung": mindestens zwei verschiedene Arten von touristischen Dienstleistungen, die für dieselbe Reise oder denselben Urlaub erworben werden, die keine Pauschalreise darstellen und den Abschluss getrennter Verträge mit einzelnen Anbietern touristischer Dienstleistungen beinhalten, wenn ein Gewerbetreibender alternativ Folgendes ermöglicht (1) zum Zeitpunkt eines einzigen Besuchs oder eines einzigen Kontakts mit seiner Verkaufsstelle die getrennte Auswahl und getrennte Bezahlung jeder touristischen Dienstleistung durch die Reisenden; (2) den gezielten Kauf mindestens einer zusätzlichen touristischen Dienstleistung bei einem anderen Unternehmer, wenn dieser Kauf innerhalb von 24 Stunden nach der Bestätigung der Buchung der ersten touristischen Dienstleistung abgeschlossen wird.
j) "Aufnehmender Unternehmer": der Reiseveranstalter im Hotel- und Nicht-Hotel-Sektor, der in der Tourismusregion ansässig ist und der Zugang zur Plattform durch Unterzeichnung eines speziellen Vertrags mit der APT erhält.
k) "Extra-accommodation operator": der Reiseveranstalter im Bereich Extra-accommodation des Tourismussektors, der durch Unterzeichnung eines Vertrags mit der APT Zugang zur Plattform erhält; 
l) "Plattform": die Software für die technische Verwaltung von Buchungen und Anfragen für touristische Pauschalangebote und Dienstleistungen, die von Beherbergungsbetrieben und außerschulischen Anbietern bereitgestellt werden.
m) "Website": die Domain www.trento.info die vom Fremdenverkehrsamt Trient verwendet wird, das die Plattform hostet. 
n) "Referable Sites" und "Sites powered by": alle Informations- und Werbeseiten des touristischen Angebots im Gebiet des Fremdenverkehrsverbands Trient oder die, obwohl sie nicht vom Fremdenverkehrsverband selbst verwaltet werden, die Buchung der vom Fremdenverkehrsverband angebotenen Leistung über die Buchungsplattform ermöglichen. 
o) "Area/comprensorio": das Gebiet, das das Tourismusgebiet des Fremdenverkehrsverbandes Trento (Aldeno, Cimone, Garniga, Monte Bondone, Pinè plateau und Trento) umfasst.
p) "Buchungszentrum": ein Betreiber des APT, der die Buchung im Namen des Nutzers (z.B. auf Anfrage per Telefon oder E-Mail) über die Plattform vornimmt.
q) "Inter-Entity Link Key": eine von TM durchgeführte technische Operation, die darauf abzielt
die von der APT und/oder den Lieferanten auf ihren eigenen Kanälen veröffentlichten Angebote auf den Websites Dritter in gemeinsamer und aggregierter Form sichtbar zu machen, wobei auch die bereits von diesen und/oder von
und/oder der APT in Produkt- oder Projektclubs oder in anderen Initiativen
gemeinschaftsübergreifende Initiativen.
r) "Marktplatz": ein auf www.visittrentino.info befindlicher Bereich, der von TM in seiner
als Betreiber zur Verfügung gestellt wird, in dem APTs, Konsortien und Anbieter ihre Produkte
Produkte den Nutzern anbieten.
s) "TM": Trentino Marketing S.r.l., eine von Trentino Sviluppo S.p.A. gegründete Zweckgesellschaft,
mit Sitz in Trient, Via Romagnosi 11.
 

Artikel 3 - GEGENSTAND DES VERTRAGES
3.1 Im Rahmen dieses E-Commerce-Vertrags verkauft die APT und kauft der Nutzer auf telematischem Wege touristische Pakete oder Dienstleistungen, die auf der Website www.trento.info. Diese allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten auch, wenn der Nutzer das Produkt auf der APT-Website kauft, indem er über den TM-Kanal (Marktplatz und Link Key Interchange) darauf zugreift. Auf dem Marketplace kommt kein Kaufvertrag zustande.
3.2 Neben diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind die im Online-Katalog oder gegebenenfalls im separaten Reiseprogramm enthaltene Beschreibung der Pauschalreise und/oder der touristischen Leistungen sowie die Buchungsbestätigung der vom Nutzer/Reisenden gewünschten Leistungen zusammen mit - im Falle von Pauschalreisen - den in Art. 36 Abs. 8 C.C.T. genannten Unterlagen und allen in den dem Nutzer/Reisenden ausgehändigten oder zugesandten Reisevorbereitungsunterlagen angegebenen Klauseln Bestandteil des Reisevertrags.
3.3 Die APT haftet für den Kauf von Urlaubspaketen und Aktivitäten, die ausdrücklich als von der APT selbst verkauft und damit gesammelt gekennzeichnet sind, sofern sie als Reisebüro handelt und für die diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten. 
3.4 Die Einzelheiten der zu buchenden Leistung ergeben sich aus den Hinweisen und Angaben zum Angebot und sind dem Nutzer vor Abschluss der Buchung bekannt und zugänglich. 
3.5 Die Informationen über die Zusammenstellung von Urlaubspaketen werden direkt vom APT in die Plattform eingegeben, so dass der APT unmittelbar für deren Richtigkeit verantwortlich ist.  
3.6 Die auf der Plattform enthaltenen Informationen zur Beschreibung von touristischen Angeboten, Unterkünften und buchbaren Aktivitäten, bei denen der Gegenstand der Beschreibung der Einrichtung und der Aktivität, einschließlich ihrer Eigenschaften, der zur Verfügung gestellten Dienstleistungen, der Bilder (Fotos, Videos und Audio-Video-Inhalte), direkt und autonom von den aufnehmenden Betreibern oder den extra aufnehmenden Betreibern oder, nur im Falle einer Delegation, von der APT oder von speziell zu diesem Zweck beauftragten Dritten veröffentlicht werden. Diese Informationen, Inhalte und Materialien werden auf der Plattform eingegeben und veröffentlicht, ohne dass die APT Kontrollen und Überprüfungen durchführt; daher kann die APT Trento in keiner Weise für den Wahrheitsgehalt oder für Schäden haftbar gemacht werden, die der Nutzer erleidet und die von diesen Informationen abhängen oder mit ihnen zusammenhängen, selbst wenn sie falsch, ungenau oder unvollständig sind. 
3.7 Diese allgemeinen Verkaufsbedingungen können vom Nutzer während des Kaufvorgangs eingesehen werden
Kaufvorgang eingesehen werden und sind auf der APT-Website veröffentlicht.
3.8 Wenn der Nutzer ein Verbraucher ist, sind die von ihm geschlossenen Verträge in jedem Fall auch die zwingenden Bestimmungen des Gesetzes zusätzlich zu den Bestimmungen über den elektronischen Geschäftsverkehr anzuwenden elektronischen Geschäftsverkehr.


Artikel 4 - REGELUNGSQUELLEN
4.1 Der Verkauf von touristischen Produkten durch die Azienda per il Turismo Trento wird durch das Internationale Übereinkommen von Brüssel von 1970, das Gesetzesdekret 70/2003 zur Regelung des elektronischen Geschäftsverkehrs, das Gesetzesdekret 79/2011 (Tourismusgesetzbuch - CdT), geändert durch das Gesetzesdekret. Nr. 62 vom 06.06.2018 zur Umsetzung der EU-Richtlinie Nr. 2015/2302, durch das Gesetzesdekret Nr. 206/2005 (Verbrauchergesetzbuch), sowie durch die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches über Transport, Dienstleistungsvertrag und Auftrag, soweit anwendbar, und durch die Provinzgesetze Nr. 8/2002 und Nr. 8/2020 in der jeweils gültigen Fassung.


Artikel 5 - VERWALTUNGSREGELN
5.1 Die APT als Organisator und Verkäufer des touristischen Pakets und der Dienstleistungen, auf die der Nutzer hingewiesen wird, übt ihre Tätigkeit in Übereinstimmung mit den einschlägigen staatlichen, provinziellen und kommunalen Gesetzen aus.  
5.2 Vor Vertragsabschluss werden die Einzelheiten der Versicherung, die die Risiken der Berufshaftpflicht abdeckt, sowie die Einzelheiten der Garantie gegen die Risiken des Konkurses und der Zahlungsunfähigkeit des Veranstalters zum Zwecke der Rückerstattung der gezahlten Beträge oder der Rückführung des Reisenden an den Abreiseort, ebenfalls gemäß Art. 47 des C.C.T., bekannt gegeben.
5.3 Datenblatt: Technische Organisation: Servizio Turismo della Provincia Autonoma di Trento Autorizzazione Genehmigung Determinazione del Dirigente n.102 del 06.04.2005; Haftpflichtversicherung Garantie für die Erfüllung der Verpflichtungen gegenüber Kunden mit dem Reisevertrag und in Bezug auf die Gesamtkosten der Dienstleistungen, in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der Artikel 44 und 45 des CdT, wurde mit FRIGO ASSICURAZIONI per conto di UNIPOLSAI Assicurazioni Police Nummer 1/39383/319/172063720/2 COD. SUBAGENZIA 100; Garantien für Reisende - Versicherung anstelle des Garantiefonds und in Übereinstimmung mit Artikel 47, Absatz 2 CdT: polizza n. 202761316 di NOBIS Compagnia di assicurazioni.


Artikel 6 - BEDINGUNGEN DES VERTRAGSABSCHLUSSES
6.1 Der Vertrag zwischen der APT und dem Nutzer wird ausschließlich über das Internet und durch die Nutzung der Plattform geschlossen. 
6.2 Nach dem Zugriff auf die oben genannte Website muss der Nutzer die auf der Website beschriebenen Verfahren befolgen, um seine Zustimmung zum Kauf der in Artikel 3 genannten Dienstleistungen zu erklären.  
6.3 Der Nutzer, der mit dem Kauf der auf der Website angebotenen Dienstleistungen fortfahren möchte, muss zunächst seine persönlichen Daten eingeben und eine gültige E-Mail-Adresse angeben; die gemachten Angaben müssen der Wahrheit entsprechen.
6.4 Der Vertrag kommt auf folgende Weise zustande: Der Nutzer reserviert die auf der Plattform angebotene touristische Dienstleistung, indem er das entsprechende Formular/Formular im elektronischen Online-Katalog ausfüllt. 
6.5 Nach der vorgenannten Reservierung schickt die Plattform eine Bestätigungsnachricht per E-Mail an den Nutzer, den aufnehmenden Unternehmer oder den außerordentlichen aufnehmenden Unternehmer, in der die Reservierungsbedingungen für die gewählte Leistung zusammengefasst sind und in der die Angaben zum Reisenden und zur Reservierung, die Informationen zu den wesentlichen Merkmalen der reservierten Leistung, die Angabe des Gesamtpreises und etwaiger zusätzlicher Kosten oder Gebühren, die Laufzeit des Vertrags, gegebenenfalls die Rücktrittsbedingungen und die Angabe der Zahlungsbedingungen und -modalitäten zusammengefasst sind.  
6.6 Im Falle des Erwerbs einer Pauschalreise enthält der Vertrag außerdem folgende Angaben (b) eine Erklärung, wonach der Reiseveranstalter für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag enthaltenen touristischen Leistungen verantwortlich ist und verpflichtet ist, dem Reisenden bei Schwierigkeiten Hilfe zu leisten, auch bei Umständen, die sich dem Einfluss des Reiseveranstalters entziehen, insbesondere durch die Erteilung geeigneter Auskünfte über Gesundheitsdienste, örtliche Behörden und konsularischen Beistand sowie durch die Unterstützung des Reisenden bei der Kommunikation über große Entfernungen und bei der Suche nach alternativen touristischen Leistungen. Der Reiseveranstalter kann für diese Hilfeleistung ein angemessenes Entgelt verlangen, wenn das Problem vom Reisenden absichtlich oder durch sein Verschulden verursacht wurde, und zwar im Rahmen der tatsächlich entstandenen Kosten; c) den Namen und die Kontaktdaten, einschließlich der geografischen Anschrift, der für den Schutz bei Zahlungsunfähigkeit zuständigen Person d) den Namen, die Anschrift, die Telefonnummer, die E-Mail-Adresse und, falls vorhanden, die Faxnummer der örtlichen Vertretung des Veranstalters, einer Kontaktstelle oder eines anderen Dienstes, der es dem Reisenden ermöglicht, schnell und effizient mit dem Veranstalter zu kommunizieren, um Unterstützung zu erbitten oder Beschwerden über Mängel bei der Durchführung der Pauschalreise vorzubringen  (f) bei Minderjährigen, die ohne Begleitung eines Elternteils oder einer anderen bevollmächtigten Person auf der Grundlage eines Pauschalreisevertrags reisen, der eine Unterbringung einschließt, Informationen, die es ermöglichen, direkten Kontakt mit dem Minderjährigen oder der für den Minderjährigen verantwortlichen Person an seinem Aufenthaltsort aufzunehmen (g) Informationen über bestehende Beschwerdeverfahren und alternative Streitbeilegungsmechanismen (ADR) gemäß dem Verbraucherkodex und gegebenenfalls über die ADR-Stelle, der der Unternehmer untersteht, sowie über die Online-Streitbeilegungsplattform gemäß der Verordnung (EU) Nr. 524/2013; h) Informationen über das Recht des Reisenden, den Vertrag auf einen anderen Reisenden zu übertragen, sowie über die damit verbundenen Bedingungen und Kosten.
6.7 Nach Abschluss des Buchungsvorgangs ist das APT unmittelbar an den Nutzer gebunden, um die gekaufte touristische Dienstleistung zu erbringen, und der Nutzer ist an das APT gemäß den in der Bestätigungs-E-Mail enthaltenen Angaben gebunden. 
6.8 Sofern nicht anders angegeben, gilt die Annahme der Buchung und damit der Vertragsabschluss erst dann als erfolgt, wenn der Nutzer den Gesamtbetrag für das gekaufte Produkt bezahlt und die APT dem Kunden eine Bestätigung des Zahlungseingangs, auch auf elektronischem Wege, übermittelt hat. 
6.9 Die Buchung einer Pauschalreise oder einer touristischen Leistung über die Plattform kann auch in qualifizierten Fremdenverkehrsämtern mit Unterstützung eines Betreibers (Booking Center) erfolgen. In diesem Fall stellen die Betreiber der Fremdenverkehrsämter dem Nutzer lediglich die Plattform zur Verfügung oder nehmen die Buchung in seinem Namen vor. 
6.10 Sobald die Zahlung für die Dienstleistungen eingegangen ist, stellt die APT den entsprechenden Steuerbeleg gemäß den einschlägigen Vorschriften aus. Wünscht der Nutzer/Besteller eine Rechnung, muss er dies beim Ausfüllen der Reservierung angeben. In diesem Fall muss er beim Ausfüllen der Reservierung neben dem einmaligen Rechnungscode oder auf jeden Fall den für die Rechnungsstellung erforderlichen Daten auch seine Steuernummer oder seine Mehrwertsteuernummer angeben.
6.11 Der Nutzer verpflichtet sich, die vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen vor der Bestätigung der Reservierung zu lesen und durch Ankreuzen des entsprechenden Kästchens (Point & Click-Verfahren) zu akzeptieren und eine Kopie davon aufzubewahren, auch in ausgedruckter Form. 
6.12 Dieser Vertrag gilt nicht als abgeschlossen und ist daher unwirksam, wenn die Bestimmungen der vorstehenden Absätze fehlen.
6.13 In der Bestätigungs-E-Mail erhält der Nutzer auch einen Link zum Herunterladen und Archivieren einer pdf-Kopie dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
6.14 Bei der Reservierung ist der Nutzer verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben zu machen, insbesondere über die Anzahl der Personen, für die die Reservierung vorgenommen wird, und zwar unter Androhung seiner alleinigen Haftung auch im Falle von Fehlern bei der Reservierung, für die er in diesem Fall allein verantwortlich ist.
6.15 Ab dem Zeitpunkt der Buchung muss sich der Nutzer für Anfragen und/oder Änderungen direkt mit dem APT in Verbindung setzen und dabei die in der E-Mail mit der Kaufbestätigung angegebenen Daten verwenden. Unbeschadet der Bestimmungen von Artikel 16 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen müssen alle Buchungsänderungen schriftlich bei der APT beantragt werden, die je nach ihren eigenen organisatorischen Erfordernissen den Antrag bestätigen oder ablehnen oder sich mit dem Nutzer auf Änderungen der ursprünglich vereinbarten Bedingungen einigen kann, und zwar unter den Bedingungen und in der Art und Weise, die sie für angemessen hält, unbeschadet ihres Rechts, vom Nutzer/Reisenden die Erstattung der Kosten zu verlangen, die für die Durchführung der Buchungsänderung erforderlich sind, die von ihr dokumentiert werden muss. 
6.16 Der Nutzer/Reisende ist verpflichtet, den Veranstalter bei der Buchung schriftlich über besondere persönliche Wünsche zu unterrichten, die Gegenstand besonderer Vereinbarungen über die Reisegestaltung sein können, sofern deren Umsetzung möglich ist.


Artikel 7 - PREISE UND ZAHLUNGSWEISE
7.1 Alle auf der Plattform angegebenen Verkaufspreise, die auf der Website www.trento.info und auf allen anderen Websites, Kanälen oder Web-Booking-Geräten, die direkt von der APT oder von anderen Partnern der APT aufgrund spezifischer Kooperationsvereinbarungen betrieben werden, sind in Euro angegeben und stellen ein öffentliches Angebot im Sinne von Artikel 1336 des Bürgerlichen Gesetzbuches dar.
7.2 Die Verkaufspreise der angebotenen Dienstleistungen verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer und sonstiger Steuern. Etwaige zusätzliche Kosten, Auslagen oder Nebenkosten, die nicht im Kaufpreis enthalten sind, werden bei der Buchung und vor dem Versand der E-Mail mit der Zusammenfassung an den Nutzer angegeben und berechnet. 
7.3 Die für jede der öffentlich angebotenen Waren angegebenen Preise sind bis zu dem im Online-Katalog angegebenen Datum gültig.
7.4 Sofern nicht anders angegeben, werden Sie zum Zeitpunkt der Buchung aufgefordert, den vollen Betrag für die gekaufte Dienstleistung per Kreditkarte zu zahlen, wobei Sie den Anweisungen der Plattform folgen. Die akzeptierten Kreditkarten sind die zum Zeitpunkt der Buchung angegebenen. 
7.5 Während des Buchungsvorgangs wird der Nutzer aufgefordert, Kreditkartendaten auf der Plattform einzugeben - im Falle von Online-Käufen - oder diese in den in Artikel 6.9 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten Fällen an die Betreiber der Fremdenverkehrsämter zu übermitteln.  
7.6 Die gesamte zahlungsbezogene Kommunikation erfolgt über eine spezielle, durch ein Verschlüsselungssystem geschützte Leitung. Die APT garantiert die Speicherung dieser Informationen mit einer zusätzlichen Sicherheitsverschlüsselung und unter Einhaltung der Bestimmungen der geltenden Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten.  Insbesondere werden die Zahlungen per Kreditkarte über ein Online-Zahlungsverfahren abgewickelt. Die vom Benutzer freigegebenen Daten werden von Informationssystemen verwaltet, die dem PCI DSS (Payment Card Industry Data Security Standard) entsprechen. Alle Transaktionen erfolgen über Verbindungen, die durch das Protokoll SSL (Security Socket Layer) und https (http secure) geschützt sind.
7.7 Es wird davon ausgegangen, dass das Fremdenverkehrsamt Trient keine Verantwortung für Betrug, Täuschung oder Missbrauch der während des Buchungsvorgangs erhobenen Kreditkartendaten durch Dritte übernimmt, sofern dies nicht auf Handlungen oder Tatsachen zurückzuführen ist, die ihm durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zuzuschreiben sind.
7.8 Die Nichtzahlung der oben genannten Beträge zu den vereinbarten Terminen stellt eine ausdrückliche Kündigungsklausel dar, so dass die APT den Vertrag gemäß Artikel 1456 des italienischen Zivilgesetzbuches von Rechts wegen kündigen kann, ohne den Nutzer/Reisenden davon in Kenntnis setzen zu müssen, unbeschadet des Rechts der APT, trotz Ablaufs der Frist Erfüllung zu verlangen. Im Falle einer Kündigung wegen Nichterfüllung durch den Nutzer ist eine Vertragsstrafe in Höhe von 30 % der bei der Buchung der Leistungen vereinbarten Gesamtvergütung an die APT zu zahlen.
7.9 Die Annahme dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt als vorherige Genehmigung für das Kreditinstitut, die vom Benutzer eingegebenen Daten im Falle der Anwendung der Vertragsstrafe zu verwenden.

 
Artikel 8 - RECHT AUF RÜCKTRITT
8.1 Gemäß den Bestimmungen des Verbraucherschutzgesetzes über den Fernabsatz ist der Nutzer/Verbraucher nicht berechtigt, vom Vertrag oder dem außerhalb von Geschäftsräumen ausgehandelten Angebot zurückzutreten, da die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelten und von der APT erbrachten touristischen Pauschalleistungen unter die in Art. 59 des Verbraucherschutzgesetzes, der unter den "Ausnahmen vom Rücktrittsrecht" unter Punkt n) "die Bereitstellung von Unterkünften zu anderen als Wohnzwecken, die Beförderung von Waren, Autovermietungen, Verpflegungsdienstleistungen oder Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitaktivitäten, wenn der Vertrag ein bestimmtes Datum oder eine bestimmte Frist für die Erfüllung vorsieht" vorsieht.
8.2 Nur bei Pauschalreiseverträgen, die im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossen werden, besteht das Recht, innerhalb einer Frist von 5 Tagen ab dem Tag des Vertragsabschlusses oder ab dem Tag, an dem der Nutzer die Vertragsbedingungen und Vorabinformationen erhält, je nachdem, welcher Zeitpunkt später liegt, ohne Angabe von Gründen und ohne Vertragsstrafe vom Kaufvertrag zurückzutreten. 


Artikel 9 - Stornierung von Buchungen
9.1 Wenn Sie eine über die Plattform getätigte Buchung stornieren möchten, müssen Sie uns dies bis zu der in der Buchungsbestätigung angegebenen Frist per E-Mail an info@trento.info mitteilen. 
9.2 Sofern zum Zeitpunkt der Buchung nicht anders angegeben, gelten für die Stornierung die Bestimmungen von Artikel 10 der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
9.3 Die Rückerstattung der Beträge an den Nutzer erfolgt innerhalb einer Frist von 30 Tagen ab dem Zeitpunkt der Annahme der Kündigung, die auf die in Artikel 9.1 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen angegebene Weise übermittelt wurde.
9.4 Erfolgt die Stornierung nach Ablauf der Frist oder erscheint der Nutzer/Reisende, der als Nutzer der erworbenen Dienstleistung angegeben ist, nicht an dem Tag oder innerhalb der Zeit, die im Vertrag angegeben sind, um diese Dienstleistung in Anspruch zu nehmen, ist die APT berechtigt, die in Artikel 10 der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten "Strafen" anzuwenden. 


Artikel 10 - SANKTIONEN UND STORNIERUNGSBEDINGUNGEN 
10.1 Sofern zum Zeitpunkt der Buchung nicht anders angegeben, gelten die folgenden Stornierungsbedingungen:
- Touristische Pakete: 
a) Stornierung bis zu 15 Arbeitstagen vor Beginn des Aufenthalts: Rückerstattung von 80 % des gezahlten Betrags; 
b) Stornierung 14 bis 8 Arbeitstage vor Beginn des Aufenthalts: Rückerstattung von 70 % des gezahlten Betrags; 
c) Stornierung 7 bis 0 Werktage vor Beginn des Aufenthalts (außer samstags): Rückerstattung von 50 % des gezahlten Betrags. 
Nach Beginn der Pauschalreise werden keine Erstattungen an den Reisenden gezahlt.
- Touristische Dienstleistungen/Aktivitäten: 
a) freie Stornierung bis 18 Uhr am Tag vor der Aktivität;
b) Stornierungen nach 18.00 Uhr am Vortag der Aktivität oder bei Nichterscheinen: Der gesamte gezahlte Betrag wird als Vertragsstrafe einbehalten.
Nach Antritt der touristischen Leistung besteht kein Anspruch auf Erstattung durch den Reisenden.

Artikel 11 - VERPFLICHTUNGEN DER REISENDEN
11.1 Zwischen den Parteien besteht Einigkeit darüber, dass der Kauf von Unterkunftsleistungen, Pauschalreisen oder anderen touristischen Dienstleistungen oder Produkten, um als gültig abgeschlossen zu gelten, von einer volljährigen Person getätigt werden muss.
Während der Verhandlungen und auf jeden Fall vor dem Vertragsabschluss werden allgemeine Informationen über Pass- und Visabestimmungen sowie über die gesundheitlichen Formalitäten im Bestimmungsland erteilt, wobei auch die Plattformen und offiziellen Websites der Autonomen Provinz Trient konsultiert werden.
11.2 Für die Bestimmungen bezüglich der Ausreise italienischer Staatsbürger und italienischer Minderjähriger verweisen wir ausdrücklich auf die Angaben auf der Website der Polizia di Stato. 
11.3 Ausländische Staatsangehörige müssen im Besitz eines Reisepasses und gegebenenfalls eines Einreisevisums sein und können die notwendigen und aktuellen Informationen über ihre diplomatischen Vertretungen in Italien und/oder die entsprechenden offiziellen Informationskanäle der Regierung erhalten.
11.4 Die Reisenden müssen sich vor der Abreise bei den zuständigen Behörden erkundigen (für italienische Staatsbürger bei der örtlichen Questura oder beim Außenministerium über die Website www.viaggiaresicuri.it oder bei der Telefonzentrale unter der Nummer 06.491115) zu überprüfen, ob ihre Dokumente mit den Angaben übereinstimmen, und dies rechtzeitig vor Beginn der Pauschalreise zu tun. In Ermangelung einer solchen Überprüfung kann der Veranstalter nicht für die verpasste Abreise eines oder mehrerer Reisender verantwortlich gemacht werden.
11.5 Die Reisenden müssen dem Veranstalter in jedem Fall ihre Staatsangehörigkeit mitteilen, bevor sie eine Buchung beantragen, und sie müssen sich vergewissern, dass sie zum Zeitpunkt der Abreise im Besitz von Impfbescheinigungen, Reisepässen und anderen Dokumenten sind, die für alle Länder der Reiseroute gültig sind, sowie von Aufenthalts- und Transitvisa und eventuell erforderlichen Gesundheitszeugnissen.
11.6 Um die soziopolitische und gesundheitliche Sicherheitslage und alle anderen nützlichen Informationen über die Bestimmungsländer und -orte und ihre unmittelbare Umgebung und damit die objektive Nutzbarkeit der erworbenen oder zu erwerbenden Leistungen und alle wesentlichen Auswirkungen auf die Durchführung der Pauschalreise zu beurteilen, obliegt es dem Reisenden, offizielle Informationen allgemeiner Art beim Außenministerium einzuholen, die über die institutionelle Website der Farnesina verbreitet werden www.viaggiaresicuri.it. 
11.7 Die oben genannten Informationen können nicht in den Katalogen der Veranstalter enthalten sein, da sie beschreibende Informationen allgemeiner Art enthalten und keine Informationen, die von offiziellen Stellen geändert werden können. 
11.8 Die Reisenden müssen davon ausgehen, dass sie über alle Informationen auf der Website des Außenministeriums auf dem Laufenden sind.
11.9 Der Reisende ist nach dem Grundsatz der Sorgfalt eines ordentlichen Familienvaters verpflichtet, seine persönlichen Dokumente und die seiner minderjährigen Kinder auf ihre Richtigkeit zu überprüfen und sich mit den für die Ausreise gültigen Dokumenten gemäß den Vorschriften seines Landes und den einschlägigen Übereinkommen auszustatten. 
11.10 Der Reisende hat für die entsprechenden Formalitäten zu sorgen, auch in Anbetracht der Tatsache, dass der Veranstalter nicht verpflichtet ist, Visa oder Dokumente zu besorgen.
11.11 Wenn zum Zeitpunkt der Buchung in den institutionellen Informationskanälen von dem gewählten Reiseziel aus Sicherheitsgründen "abgeraten" oder "gewarnt" wird, kann sich der Reisende, der später von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch macht, zum Zwecke der Befreiung oder Minderung der Rücktrittsentschädigung nicht auf das Fehlen eines vertraglichen Grundes im Zusammenhang mit den Sicherheitsbedingungen des Landes berufen.
11.12 Der Reisende ist verpflichtet, die Regeln der normalen Vorsicht und Sorgfalt und die besonderen Vorschriften der Länder, in die er reist, sowie alle ihm vom Veranstalter erteilten Informationen und die für die Pauschalreise geltenden Vorschriften, Verwaltungsbestimmungen oder Gesetze zu beachten. 
11.13 Die Reisenden haften für alle Schäden, die dem Veranstalter durch die Nichteinhaltung der vorgenannten Verpflichtungen entstehen, einschließlich der Kosten für ihre Rückbeförderung. Darüber hinaus kann der Reiseveranstalter vom Reisenden eine angemessene Vergütung für die ihm geleistete Hilfe verlangen, wenn das Problem vom Reisenden absichtlich oder durch sein Verschulden verursacht wurde, und zwar im Rahmen der entstandenen Kosten.
11.14 Der Reisende ist verpflichtet, dem Veranstalter alle in seinem Besitz befindlichen Unterlagen, Informationen und Elemente zur Verfügung zu stellen, die für die Ausübung des Rückgriffsrechts gegenüber den Personen nützlich sind, die den Eintritt der Umstände oder des Ereignisses verursacht oder dazu beigetragen haben, aus denen sich die Entschädigung, die Preisminderung die Entschädigung oder die sonstigen Verpflichtungen, die sich daraus ergeben, sowie die Personen, die nach anderen Bestimmungen zur Erbringung von Beistands- und Unterkunftsleistungen verpflichtet sind, für den Fall, dass der Reisende nicht an den Ort der Abreise zurückkehren kann, sowie für die Ausübung des Rückgriffsrechts gegenüber Dritten, die für den Schaden verantwortlich sind und dem Veranstalter gegenüber für den Schaden haften, der dem Rückgriffsrecht entsteht.
11.15 Bei Pauschalreisen muss der Reisende jeden während der Durchführung der Pauschalreise festgestellten Mangel unverzüglich dem Veranstalter melden. 

Artikel 12 - VERPFLICHTUNGEN DES BENUTZERS/KÄUFERS
12.1 Der Benutzer/Käufer verpflichtet sich, den Preis der gekauften Waren zu dem im Vertrag angegebenen Zeitpunkt und auf die dort angegebene Weise zu bezahlen. 
12.2 Der Nutzer/Käufer verpflichtet sich, nach Abschluss des Online-Kaufvorgangs diesen Vertrag auszudrucken und aufzubewahren, falls dies für erforderlich gehalten wird. 
12.3 Die in diesem Vertrag enthaltenen Informationen wurden im Übrigen bereits vom Benutzer/Käufer eingesehen und akzeptiert, der dies zur Kenntnis nimmt, da dieser Schritt vor der Kaufbestätigung obligatorisch ist. 


Artikel 13 - ZUSTÄNDIGKEITSREGELUNG
13.1 Die APT haftet nicht für Leistungsstörungen infolge höherer Gewalt, unvorhersehbarer Ereignisse oder wenn die Leistung aus Gründen, die allein der Nutzer oder Reisende zu vertreten hat, nicht rechtzeitig und nicht vertragsgemäß erbracht werden kann. 
13.2 Die APT haftet - außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit - in keiner Weise für Dienste oder Störungen im Zusammenhang mit der Nutzung des Internets, die außerhalb ihrer eigenen Kontrolle oder der ihrer Unterauftragnehmer liegen. 
13.3 Darüber hinaus haftet die APT nicht für Schäden, Verluste und Kosten, die dem Nutzer/Reisenden infolge der Nichterfüllung des Vertrages aus Gründen entstehen, die nicht dem Unternehmen zuzuschreiben sind (einschließlich unvorhersehbarer Ereignisse wie Verkehrsbeschränkungen oder Einschränkungen aufgrund von Pandemien oder gesundheitlichen Notfällen); in diesem Fall hat der Nutzer/Reisende/Käufer lediglich Anspruch auf eine vollständige Erstattung des gezahlten Preises und der entstandenen Nebenkosten. 


Artikel 14 - ÄNDERUNGEN NACH ANFANG DES REISEPAKETS UND HAFTUNG DES VERANSTALTERS
14.1 Ist es aufgrund unvorhergesehener Umstände, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, nicht möglich, einen wert- oder qualitätsmäßig wesentlichen Teil der vertraglich vereinbarten Kombination von touristischen Leistungen zu erbringen, so bietet der Veranstalter dem Reisenden ohne Aufpreis geeignete Alternativlösungen an, die nach Möglichkeit gleichwertig oder höherwertig sind als die vertraglich vereinbarten, so dass die Leistung fortgesetzt werden kann, auch für den Fall, dass die Rückreise des Reisenden zum Ausgangsort nicht wie vereinbart erfolgt. 
14.2 Führen die vorgeschlagenen Alternativlösungen zu einer Leistung oder Pauschalreise von geringerer Qualität als im Pauschalreisevertrag vorgesehen, gewährt der Veranstalter dem Reisenden eine angemessene Preisminderung. 
14.3 Der Reisende kann die vorgeschlagenen Alternativlösungen nur dann ablehnen, wenn sie nicht mit den vertraglich vereinbarten Lösungen vergleichbar sind oder wenn die gewährte Preisminderung unzureichend ist. 
14.4 Wenn es nicht möglich ist, alternative Vorkehrungen zu treffen, oder wenn der Reisende die vorgeschlagenen alternativen Vorkehrungen, die den Bestimmungen von Artikel 14.1 entsprechen, ablehnt, wird dem Reisenden eine Preisminderung gewährt. 
14.5 Im Falle der Nichteinhaltung der Angebotspflicht gelten die Bestimmungen von Art. 15.5.  
14.6 Ist es aufgrund unvorhergesehener Umstände, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, nicht möglich, die Rückreise des Reisenden wie im Pauschalreisevertrag vereinbart sicherzustellen, gelten die Bestimmungen von Art. 15.6 und 15.7 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. 


Artikel 15 - ZUSTÄNDIGKEIT DES ORGANISATORS FÜR DIE FEHLERHAFTE AUSFÜHRUNG DES PAKETS
15.1 Gemäß Art. 42 des Tourismusgesetzes ist der Veranstalter für die Erbringung aller im Vertrag vorgesehenen touristischen Leistungen verantwortlich, unabhängig davon, ob diese vom Veranstalter selbst, von seinen Hilfspersonen oder Aufsichtspersonen in Ausübung ihrer Tätigkeit, von Dritten, deren er sich bedient, oder von anderen Anbietern touristischer Leistungen gemäß Art. 1228 des italienischen Zivilgesetzbuches zu erbringen sind.
15.2 Der Reisende ist gemäß den Artikeln 1175 und 1375 des italienischen Zivilgesetzbuches verpflichtet, den Veranstalter rechtzeitig und unter Berücksichtigung der Umstände des Falles über alle Mängel zu informieren, die bei der Erbringung einer im Vertrag vorgesehenen Leistung festgestellt werden.
15.3 Wird eine der touristischen Leistungen nicht vertragsgemäß erbracht, so hat der Veranstalter die Vertragswidrigkeit zu beseitigen, es sei denn, dass dies unter Berücksichtigung des Ausmaßes der Vertragswidrigkeit und des Wertes der von der Vertragswidrigkeit betroffenen Leistungen unmöglich ist oder einen unverhältnismäßig hohen Aufwand erfordert. Sorgt der Veranstalter nicht für Abhilfe, so gelten für Pauschalreisen die Bestimmungen von Art. 22 insgesamt und für touristische Dienstleistungen die Bestimmungen von Art. 22.1, 22.2 und 22.3.
15.4 Vorbehaltlich der in Art. 15.3 genannten Ausnahmen kann der Reisende, wenn der Veranstalter die Vertragswidrigkeit nicht innerhalb einer vom Reisenden gesetzten, im Verhältnis zur Dauer und zu den Merkmalen des gekauften touristischen Produkts angemessenen Frist abstellt, bei rechtzeitiger Reklamation gemäß Art. 15.2 rechtzeitig gerügt hat, kann der Reisende den Mangel selbst beseitigen und die Erstattung der notwendigen Kosten verlangen, sofern diese angemessen und belegt sind; weigert sich der Veranstalter, die Vertragswidrigkeit zu beseitigen, oder ist eine sofortige Abhilfe erforderlich, so braucht der Reisende keine Frist zu setzen.
15.5 Wenn eine Vertragswidrigkeit im Sinne von Artikel 1455 des Zivilgesetzbuches eine nicht unerhebliche Nichterfüllung der im Vertrag enthaltenen touristischen Leistungen darstellt und der Veranstalter nicht innerhalb einer vom Reisenden im Verhältnis zur Dauer und zu den Merkmalen derselben oder der Pauschalreise festgesetzten angemessenen Frist nach der gemäß Art. 15.2, kann der Reisende von Rechts wegen und mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurücktreten oder gegebenenfalls gemäß Art. 22 (Pauschalreisen) und Art. 22.1, 22.2 und 22.3 (touristische Dienstleistungen) eine Preisminderung verlangen, unbeschadet eines etwaigen Schadensersatzes. Im Falle der Kündigung des Vertrages sorgt der Veranstalter, wenn die Pauschalreise die Beförderung von Personen umfasste, auch für die Rückbeförderung des Reisenden mit einer gleichwertigen Beförderung ohne unangemessene Verzögerung und ohne zusätzliche Kosten für den Reisenden.
15.6 Kann die Rückreise des Reisenden nicht sichergestellt werden, so trägt der Reiseveranstalter die Kosten für die notwendige Unterbringung, wenn möglich in einer Kategorie, die der im Vertrag vorgesehenen gleichwertig ist, für einen Zeitraum von höchstens drei Nächten pro Reisendem oder für einen längeren Zeitraum, wie er in den für das betreffende Verkehrsmittel geltenden EU-Rechtsvorschriften über Fahrgastrechte vorgesehen ist.
15.7 Die in Artikel 15.6 vorgesehene Begrenzung der Kosten gilt nicht für Personen mit eingeschränkter Mobilität im Sinne von Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 1107/2006 und ihre Begleitpersonen, Schwangere, unbegleitete Minderjährige und Personen, die besondere medizinische Betreuung benötigen, sofern der Veranstalter mindestens 48 Stunden vor Beginn der Pauschalreise über deren besondere Bedürfnisse informiert wurde. 


Artikel 16 - UNTERSTÜTZUNGSPFLICHT UND BESCHWERDEN
16.1 Das APT leistet Nutzern/Reisenden, die sich in Schwierigkeiten befinden, unverzüglich angemessene Hilfe, einschließlich der Bereitstellung geeigneter Informationen über Gesundheitsdienste, örtliche Behörden und konsularischen Beistand, Unterstützung bei der Kommunikation über große Entfernungen und Hilfe bei der Suche nach alternativen touristischen Dienstleistungen.
16.2 Der Nutzer/Reisende kann Mitteilungen, Wünsche oder Beschwerden bezüglich der Durchführung der Pauschalreise oder der Dienstleistungen direkt an die APT unter der Adresse office@trento.info richten. Diese müssen unverzüglich weitergeleitet werden, damit der Anbieter die bei der Erbringung der Leistung festgestellten Fehler und Mängel beheben kann. Der Kunde kann innerhalb von 10 Tagen nach Beendigung der Pauschalreise oder der touristischen Dienstleistung eine weitere Beschwerde per E-Mail, Post oder Fax an die APT richten. Andernfalls kann der Anspruch auf Entschädigung im Verhältnis zur verspäteten Reklamation gem.Artikel 1227 des italienischen Zivilgesetzbuches.


Artikel 17 - ALTERNATIVE MÖGLICHKEITEN DER STREITBEILEGUNG UND GERICHTSBARKEIT
17.1 Die APT kann dem Reisenden alternative Streitbeilegungsmethoden (ADR-Alternative Dispute Resolution) gemäß der Gesetzesverordnung 206/2005 (Verbraucherschutzgesetz) vorschlagen, wobei die Art der vorgeschlagenen alternativen Streitbeilegung und die damit verbundenen Auswirkungen anzugeben sind.
17.2 Für alle Streitigkeiten, die sich aus dem vorliegenden Vertrag ergeben, ist ausschließlich das Gericht von Trient zuständig, mit Ausnahme der Bestimmungen des Verbraucherschutzgesetzes - die die ausschließliche Zuständigkeit des Gerichts des Wohnsitzes oder des Sitzes des Nutzers vorsehen, wenn dieser sich auf italienischem Staatsgebiet befindet - gültig, wenn der Nutzer/Reisende/Käufer ein Verbraucher ist. 

Artikel 18 - ERSATZLEISTUNGEN UND ÜBERTRAGUNG DES VERTRAGES AUF EINEN ANDEREN REISENDEN
18.1 Der Reisende kann durch eine andere Person ersetzt werden, sofern:
a) die APT spätestens 7 Tage vor Beginn des Dienstes informiert wird; 
(b) die Person, an die der Auftrag vergeben werden soll, alle Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des Dienstes erfüllt; 
c) alle gebuchten touristischen Leistungen oder die Ersatzleistungen durch die Ersatzleistung erbracht werden können;
d) der Veranstalter erhält alle Verwaltungs- und Bearbeitungskosten für die Durchführung der Übertragung in dem Umfang, der vom Veranstalter vor der Übertragung beziffert wird. In diesem Zusammenhang wird der Veranstalter nach Erhalt der Mitteilung über die Übertragung den Übertragenden über die Kosten der Übertragung informieren und ihm einen Nachweis über die Gebühren, Steuern oder sonstigen zusätzlichen Kosten, die sich aus der Übertragung ergeben, vorlegen.
18.2 Der Zedent und der Zessionar des Vertrags haften gesamtschuldnerisch für die Zahlung des Preises und aller Zölle, Steuern und sonstigen zusätzlichen Kosten, einschließlich der Verwaltungs- und Bearbeitungskosten, die sich aus einer solchen Abtretung ergeben.
18.3 Verlangt der Reisende die Änderung eines touristischen Elements und/oder einer Leistung einer bereits bestätigten Buchung, so hat er dem Veranstalter die Verwaltungs- und Bearbeitungskosten sowie die Kosten, die sich aus der Änderung selbst ergeben, zu zahlen, sofern der Antrag keine Vertragsänderung darstellt und sofern er durchführbar ist.


Artikel 19 - VERARBEITUNG VON PERSÖNLICHEN DATEN
19.1 In Übereinstimmung mit den Bestimmungen der Verordnung (EU) 2016/679 (GDPR) sowie der Gesetzesverordnung 196/2003 (Datenschutzkodex, geändert und ergänzt durch die Gesetzesverordnung 191/2018) werden die Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten in einem spezifischen Dokument bereitgestellt, das auf der Website unter https://www.trento.info/informativa-privacy die als integraler Bestandteil der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu betrachten sind.


Artikel 20 - VERTRAGSÄNDERUNGEN UND TEILNICHTIGKEIT
20.1 Die APT Trento behält sich das Recht vor, die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern, ohne den Nutzer/Käufer davon in Kenntnis setzen zu müssen. 
20.2 Unter www.trento.info ist stets die neueste Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter Angabe der Version und der Gültigkeitsdauer verfügbar.  
20.3 Die vorliegenden Allgemeinen Bedingungen enthalten alle Bestimmungen des Vertrages zwischen dem Benutzer und dem Fremdenverkehrsamt Trient und ersetzen alle früheren Vereinbarungen in schriftlicher, elektronischer oder mündlicher Form. 
20.4 Die Ungültigkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat nicht die Ungültigkeit aller anderen Bestimmungen zur Folge, die weiterhin gültig bleiben. 


BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR DIE BUCHUNG UND DEN KAUF DES TOURISTISCHEN PAKETS
Zusätzlich zu den in den vorangehenden Artikeln aufgeführten Allgemeinen Bedingungen (Gemeinsame Bestimmungen) gelten für den Kauf von Pauschalreisen die folgenden besonderen Bedingungen.
Artikel 21 - ÄNDERUNG, RECHT AUF RÜCKTRITT DES ORGANISATORS ODER STORNIERUNG DER PAUSCHALREISE VOR DER ABREISE
21.1 Der Reiseveranstalter kann vor Beginn der Pauschalreise die Vertragsbedingungen mit Ausnahme des Preises einseitig ändern, sofern es sich um geringfügige Änderungen handelt, indem er sie dem Reisenden auf einem dauerhaften Datenträger mitteilt. 
21.2 Sieht sich der Veranstalter vor Beginn der Pauschalreise gezwungen, eines oder mehrere der Hauptmerkmale der touristischen Leistungen erheblich zu ändern, oder kann er den zuvor akzeptierten und ausdrücklich im Vertrag genannten spezifischen Wünschen nicht nachkommen, oder schlägt er vor, den Preis der Pauschalreise um mehr als 8 % zu erhöhen, so kann der Nutzer/Reisende innerhalb einer vom Veranstalter festgelegten und gleichzeitig mit der Änderungsmitteilung mitgeteilten angemessenen Frist die vorgeschlagene Änderung akzeptieren oder ohne Zahlung von Rücktrittsgebühren vom Vertrag zurücktreten. Im Falle eines Rücktritts kann der Veranstalter dem Reisenden eine gleichwertige oder höherwertige Ersatzreise anbieten. In der Änderungsmitteilung wird der Reisende über die vorgeschlagenen Änderungen, ihre Auswirkungen auf den Preis der Pauschalreise, die Frist, innerhalb derer der Reisende dem Veranstalter seine Entscheidung mitzuteilen hat, und die Folgen der Nichtbeachtung dieser Frist durch den Reisenden sowie über die eventuell angebotene Ersatzleistung und deren Preis informiert. 
21.3 Führt die Änderung des Pauschalreisevertrages oder die Ersatzleistung zu einer qualitativ oder preislich schlechteren Pauschalreise, so hat der Reisende Anspruch auf eine angemessene Preisminderung. 
21.4 Im Falle eines Rücktritts vom oben genannten Pauschalreisevertrag und wenn der Reisende keine Ersatzreise annimmt, erstattet der Veranstalter unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt, alle vom Nutzer/Reisenden oder in dessen Namen geleisteten Zahlungen zurück, wobei die Bestimmungen von Art. 43 Abs. 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8 des C.C.T. gelten.
21.5 Der Veranstalter kann vom Pauschalreisevertrag zurücktreten und dem Reisenden eine vollständige Erstattung der bereits geleisteten Zahlungen für die Pauschalreise anbieten, ist jedoch nicht zu einer zusätzlichen Entschädigung verpflichtet, wenn 
(a) die Zahl der für die Pauschalreise angemeldeten Personen unter der im Vertrag festgelegten Mindestteilnehmerzahl liegt und der Veranstalter dem Reisenden den Rücktritt vom Vertrag innerhalb der im Vertrag festgelegten Frist, spätestens jedoch 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise bei Reisen/Leistungen mit einer Dauer von mehr als 6 Tagen, 7 Tage vor Beginn der Pauschalreise bei Reisen/Leistungen mit einer Dauer zwischen 2 und 6 Tagen und 48 Stunden vor Beginn der Pauschalreise bei Reisen/Leistungen mit einer Dauer von weniger als 2 Tagen, mitteilt; 
(b) der Veranstalter kann den Vertrag aufgrund unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände nicht erfüllen und teilt dem Reisenden die Stornierung unverzüglich vor Beginn der Pauschalreise mit. 
21.6 Die Rücktrittskosten sind in den in Artikel 21.2 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgesehenen Fällen nicht vom Reisenden zu zahlen.
21.7 Treten am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände ein, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen, so kann der Reisende vor Beginn der Pauschalreise ohne Rücktrittskosten vom Vertrag zurücktreten und hat Anspruch auf volle Erstattung der für die Pauschalreise geleisteten Zahlungen, jedoch nicht auf eine zusätzliche Entschädigung. 


Artikel 22 - PREISMINDERUNG UND SCHADENSERSATZ
22.1 Der Reisende hat Anspruch auf eine angemessene Minderung des Reisepreises für den Zeitraum, in dem die Vertragswidrigkeit bestanden hat, es sei denn, der Veranstalter weist nach, dass die Vertragswidrigkeit vom Reisenden zu vertreten ist.
22.2 Der Reisende hat Anspruch auf angemessenen Ersatz des Schadens, der ihm durch die Vertragswidrigkeit entstanden ist, durch den Veranstalter.
22.3 Der Reisende hat keinen Anspruch auf Schadensersatz, wenn der Veranstalter nachweist, dass die Vertragswidrigkeit dem Reisenden oder einem Dritten, der nicht an der Erbringung der im Pauschalreisevertrag enthaltenen touristischen Leistungen beteiligt ist, zuzuschreiben ist und unvorhersehbar oder unvermeidbar war oder auf unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist.
22.4 Der Veranstalter unterliegt den Beschränkungen, die in den geltenden internationalen Übereinkommen, die Italien oder die EU binden, in Bezug auf den Umfang der Entschädigung oder die Bedingungen, unter denen sie von einem Anbieter, der eine in einer Pauschalreise enthaltene touristische Dienstleistung erbringt, geschuldet wird, vorgesehen sind.
22.5 Der Pauschalreisevertrag kann eine Begrenzung der vom Veranstalter zu leistenden Entschädigung vorsehen, außer bei vorsätzlich oder fahrlässig verursachten Personenschäden, sofern diese Begrenzung nicht weniger als das Dreifache des Gesamtpreises der Pauschalreise beträgt.
22.6 Die nach dem Tourismuskodex gewährte Entschädigung oder Preisermäßigung und die nach den geltenden EU-Verordnungen und internationalen Übereinkommen gewährte Entschädigung oder Preisermäßigung sind aufeinander anzurechnen.
22.7 Das in diesem Artikel vorgesehene Recht auf Minderung des Reisepreises oder auf Schadensersatz verjährt in zwei Jahren, beginnend mit dem Tag der Rückkehr des Reisenden an den Ort der Abreise, vorbehaltlich des Artikels 22.8 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
22.8 Der Anspruch auf Entschädigung bei Personenschäden verjährt in drei Jahren ab dem Zeitpunkt der Rückkehr des Reisenden an den Abreiseort oder in der längeren Frist, die in den Bestimmungen über die in der Pauschalreise enthaltenen Leistungen für die Entschädigung bei Personenschäden vorgesehen ist.


Artikel 23 - VERSICHERUNG GEGEN KÜNDIGUNGS- UND UMZUGSKOSTEN
23.1 Wenn nicht ausdrücklich im Preis inbegriffen, ist es möglich und ratsam, bei der Buchung spezielle Versicherungen zur Deckung von Unfällen und/oder Krankheiten sowie für Rückführungskosten und Verlust und/oder Beschädigung von Gepäck abzuschließen. Die sich aus den Versicherungsverträgen ergebenden Rechte sind vom Reisenden direkt gegenüber den vertragsschließenden Versicherungsgesellschaften geltend zu machen, und zwar unter den Bedingungen und in der Weise, wie sie in den Policen selbst festgelegt sind, wobei insbesondere die Fristen für die Geltendmachung von Ansprüchen, Selbstbeteiligungen, Beschränkungen und Ausschlüsse zu beachten sind. Der zwischen dem Reisenden und der Versicherungsgesellschaft geschlossene Versicherungsvertrag hat zwischen den Parteien Rechtskraft und ist gemäß Artikel 1905 des italienischen Zivilgesetzbuches wirksam.
23.3 Die Nutzer/Reisenden sind verpflichtet, den Veranstalter bei der Buchung auf besondere Bedürfnisse oder Probleme hinzuweisen, für die der Abschluss anderer als der vorgeschlagenen oder im Preis der Pauschalreise enthaltenen Policen notwendig und/oder angemessen ist.


Artikel 24 - GARANTIEN FÜR DEN REISENDEN
24.1 Der Veranstalter/Verkäufer hat seinen Sitz in Italien und ist durch einen Haftpflichtversicherungsvertrag zugunsten des Reisenden für Schäden, die sich aus der Verletzung seiner jeweiligen Verpflichtungen aus dem Vertrag ergeben, abgesichert.
24.2 Verträge über die Veranstaltung von Pauschalreisen werden durch Versicherungspolicen unterstützt, die im Falle der Zahlungsunfähigkeit oder des Konkurses des Veranstalters auf Verlangen des Reisenden unverzüglich die Erstattung des für den Erwerb der Pauschalreise gezahlten Preises und die unverzügliche Rückreise des Reisenden garantieren, wenn die Pauschalreise die Beförderung des Reisenden einschließt, sowie gegebenenfalls die Zahlung von Unterkunft und Verpflegung vor der Rückreise. Alternativ zur Erstattung des Preises oder zur sofortigen Rückgabe kann dem Reisenden die Fortsetzung der Pauschalreise gemäß den Artikeln 40 und 42 der AGB angeboten werden.
24.3 Die gleichen Garantien bieten Gewerbetreibende, die verbundene touristische Dienstleistungen vermitteln, für die Erstattung aller Zahlungen, die sie von Reisenden erhalten, sofern eine touristische Dienstleistung, die Teil einer verbundenen touristischen Dienstleistung ist, aufgrund der Insolvenz oder des Konkurses der Gewerbetreibenden nicht erbracht wird.


Artikel 25 - SONSTIGE INFORMATIONEN ÜBER PAUSCHALANGEBOTE
25.1 Die Aktivitäten und die Nutzung der Einrichtungen (z.B. Skilifte usw.), die im Pauschalreisevertrag enthalten sind, können (auch während der Vertragslaufzeit) geändert oder abgesagt werden, wenn die Witterungsbedingungen oder die technischen Gegebenheiten eine ordnungsgemäße Durchführung nicht zulassen, auf jeden Fall aber in allen Fällen, in denen die erforderlichen Sicherheitsbedingungen nicht gegeben sind. Sollten solche Umstände eintreten, kann der Nutzer keinen Preisnachlass verlangen, und diese Möglichkeit bleibt, wenn überhaupt, dem alleinigen Ermessen des Veranstalters überlassen.
25.2 Im Falle einer Änderung oder Stornierung der Aktivitäten und/oder Dienstleistungen der Pauschalreise aus den in Art. 25.1 genannten Gründen kann die APT alternative Aktivitäten vorschlagen, die der Nutzer/Reisende annehmen kann.
25.3 Im Falle von Touren, einschließlich Naturtouren, wird zwischen den Parteien vereinbart, dass der Nutzer/Reisende die Touren unter seiner alleinigen Verantwortung unternimmt und im Falle eines unvorhergesehenen Abbruchs die Kosten für nicht in der Pauschalreise enthaltene Leistungen trägt, ohne das Recht auf Rückerstattung der bereits für den Kauf einer solchen in der Pauschalreise enthaltenen Leistung gezahlten Beträge zu haben.


ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN INDIVIDUELLE TOURISTISCHE DIENSTLEISTUNGEN UND VERBUNDENE TOURISTISCHE DIENSTLEISTUNGEN

Zusätzlich zu den in den vorangehenden Artikeln aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Gemeinsame Bestimmungen) im Zusammenhang mit dem Erwerb von touristischen Dienstleistungen und damit zusammenhängenden touristischen Dienstleistungen gelten auch die folgenden besonderen Bedingungen.

Artikel 26 - VERWEISVORSCHRIFTEN
26.1 Verträge, die nur die Beförderungsleistung, nur die Unterkunftsleistung oder irgendeine andere gesonderte touristische Leistung zum Gegenstand haben, können nicht als ausgehandelter Fall einer Reiseorganisation oder einer touristischen Pauschalreise konfiguriert werden und genießen daher nicht den vom Tourismusgesetz vorgesehenen Schutz. 
26.2 Die genannten Einzelleistungen unterliegen dem Gesetzesdekret 206/2005 (Verbrauchergesetzbuch), dem Bürgerlichen Gesetzbuch für die Aspekte, die nicht im Verbrauchergesetzbuch geregelt sind, den Artikeln 1 Nr. 3 und Nr. 6, 17 bis 23 und 24 bis 31 (beschränkt auf die Teile dieser Bestimmungen, die sich nicht auf den Organisationsvertrag beziehen) des Internationalen Reisevertragsübereinkommens (CCV) vom 23. April 1970 (Brüsseler Übereinkommen) sowie den Vertragsklauseln der jeweiligen touristischen Einzelleistung des einzelnen Anbieters.


Artikel 27 - VERSCHLUSSBEDINGUNGEN
27.1 Die Gemeinsamen Bestimmungen und die Artikel 22.1, 22.2 und 22.3 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auf Verträge über das Angebot einer einzelnen touristischen Dienstleistung im Sinne des vorstehenden Artikels anwendbar, wenn die gebuchte/gekaufte einzelne touristische Dienstleistung andere touristische Dienstleistungen/Aktivitäten/Produkte als die Unterkunft (oder den Aufenthalt) zum Gegenstand hat.
27.2 Es wird davon ausgegangen, dass die Terminologie dieser Klauseln immer in Bezug auf den Kaufvertrag über einzelne touristische Dienstleistungen zu verstehen ist.


OBLIGATORISCHE MITTEILUNG
Obligatorische Mitteilung ex Art. 17 L. 38/2006 "Das italienische Recht bestraft Straftaten im Zusammenhang mit Prostitution und Kinderpornografie mit Freiheitsentzug, auch wenn sie im Ausland begangen werden".

 

Gemäß und im Sinne der Artikel 1341 und 1342 des italienischen Zivilgesetzbuches erklären wir außerdem, dass wir die folgenden Artikel der vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen Version 1.1 bereits gelesen, verstanden und akzeptiert haben: 7, 8, 10, 12, 13, 14, 15, 17, 18, 21, 22 und 27, wobei wir durch unsere ausdrückliche Unterschrift bestätigen, dass wir sie gelesen, verstanden und akzeptiert haben.