Vorschriften für Pilze

Offnungszeit:
• 1 Januar 2024 - 1 Januar 2026, von Montag bis Sonntag 6:00-23:59

Holen Sie sich Ihren Weidenkorb, wandern Sie durch den Wald und lassen Sie sich vom intensiven Duft leiten

SteinpilzePfifferlinge, Hühner, Nelken  und viele andere Sorten, die Sie auf der Hochebene von Piné und im Valle di Cembra finden können. Nehmen Sie Ihren Weidenkorb, wandern Sie durch den Wald und lassen Sie sich vom intensiven Duft leiten. Der Herbst ist die beste Jahreszeit für Pilze. Ein wahrer Moment der Entspannung, begleitet von der Herausforderung, das größte Schwein zu finden. Das Vergnügen liegt gerade darin, langsam zu gehen, unter den Blättern zu graben, auf der Suche zu bestehen und schließlich die Pilze zu finden. 

 

Das L.G. vom 23. Mai 2007, Nr. 11, und das nachfolgende D.LH. vom 26. Oktober 2009, Nr. 23–25 Leg legen fest, dass im Gebiet der Provinz Trient die Ernte von Wildpilzen, ob essbar oder nicht, in einer Menge von nicht mehr als zwei Kilogramm pro Tag pro Person über zehn Jahren erlaubt ist.
Kinder unter zehn Jahren können die Sammlung in Begleitung von Familienmitgliedern ausüben, unbeschadet der zulässigen Höchstgrenze. Die Sammler sind verpflichtet, die Pilze an der Sammelstelle summarisch zu reinigen und nur mit Hilfe von perforierten und starren Behältern zu transportieren.
Es ist verboten, die Pilze auf dem Boden zu beschädigen oder zu zerstören und bei der Ernte Rechen, Haken und andere Mittel zu verwenden, die die feuchte Schicht des Bodens beschädigen können.
Es ist verboten, die Pilze von 19.00 bis 7.00 Uhr zu sammeln. Für diejenigen, die nicht in einer Gemeinde der Provinz wohnen, besteht die Verpflichtung, eine Genehmigung zum Sammeln von Pilzen mit einer Meldung über den Beginn der Tätigkeit und der Zahlung eines Betrags zu erwerben, der der Dauer der Sammlung entspricht. Von der Zahlung der Erlaubnis befreit sind Einwohner und in den Gemeinden der Autonomen Provinz Trient Geborene; Bürger, die in der Aire einer Gemeinde der Provinz eingetragen sind; Eigentümer oder Besitzer von Wäldern, die in einem Provinzgebiet liegen; Personen, die ein bürgerliches Nutzungsrecht besitzen.

Die Beträge für 2022 wurden individuell von den Gemeindevorständen des Bereichs beschlossen und lauten wie folgt:

Gemeinden Baselga di Piné e Bedollo
10,00 € für einen Sammelzeitraum von 1 Tagen
18,00 € für einen Sammelzeitraum von 3 aufeinanderfolgenden Tagen
24,00 € für einen Sammelzeitraum von 7 aufeinanderfolgenden Tagen
40,00 € für einen Sammelzeitraum von 14 aufeinanderfolgenden Tagen
60,00 € für einen Sammelzeitraum von 30 aufeinanderfolgenden Tagen
90,00 € für einen Sammelzeitraum von 90 aufeinanderfolgenden Tagen
120,00 € für einen Sammelzeitraum von 180 aufeinanderfolgenden Tagen

Für die Gemeinden Baselga di Piné und Bedollo gelten die in Artikel 16 Absatz 1 Buchstaben a, b und c des D.LH. vom 26. Oktober 2009, Nr. 23-25, vorgesehenen Vergünstigungen (für diesbezügliche Informationen wenden Sie sich bitte an die Gemeinden). Um die Genehmigung zum Sammeln von Pilzen mit den in Artikel 16 Absatz 1 Buchstaben a-b-c des D.P.P. Nr. 23-25/Gesetz vorgesehenen Erleichterungen zu erhalten, ist es notwendig, sich an das Büro der Gemeinde Baselga di Piné zu wenden. 

Gemeinden Albiano, Fornace
5,00 € für einen Sammelzeitraum von 1 Tagen
10,00 € für einen Sammelzeitraum von 3 aufeinanderfolgenden Tagen
20,00 € für einen Sammelzeitraum von 7 aufeinanderfolgenden Tagen
30,00 € für einen Sammelzeitraum von 14 aufeinanderfolgenden Tagen
40,00 € für einen Sammelzeitraum von 30 aufeinanderfolgenden Tagen

 

Die Zahlung der Gebühr für die Pilzsammlung kann auf eine der folgenden Arten erfolgen:

1) Durch Einzahlung auf ein Bankkonto oder auf ein Postgirokonto 
auf DEN NAMEN DES SCHATZAMTES DER BETROFFENEN GEMEINDE lauten und im Verwendungszweck die Angabe „GEBÜHR FÜR die PILZSAMMLUNG“ enthalten,
die DATEN DES BETROFFENEN und den ZEITRAUM der SAMMLUNG.
In diesem Fall ersetzt der Zahlungseingang die Meldung über den Beginn der Sammeltätigkeit.
Um die Pilze auf der gesamten Hochebene von Piné zu sammeln, reicht es aus, die Zahlung an eine der beiden Gemeinden (Baselga di Piné oder Bedollo) zu senden. Die oben genannten Tarife berechtigen in der Tat zur Sammlung in beiden Gemeinden von Piné.

2) Über das PagoPA-System

Nachfolgend finden Sie die Referenzen für die Zahlung

  • Albiano: IBAN IT 84 V 03599 01800 000000111419                                                                       
  • Baselga di Piné: Postleitzahl 10879385 – IBAN IT 07 L 03599 01800 000000132455                                   
  • Bedollo: Postanschrift Nr. 10962389 – IBAN IT 30 K 03599 01800 000000132454                                         
  • Ofen: IBAN IT 26 Q 03599 01800 000000107253                                                  

 

MYKOLOGISCHER DIENST

Informationen und Kontakte

Orte: BASELGA DI PINE'

organizzazione

Piazza Dante, 24 - 38122 Trento TN

info@trento.info

Telefon: +390461216000

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